Für dieses Impressum gilt französisches Recht. Im Streitfall wird vor jedem gerichtlichen Schritt eine gütliche Einigung gesucht.
Nach Artikel L. 612-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann die Verbraucherin oder der Verbraucher, vorbehaltlich des Artikels L. 612-2, innerhalb eines Jahres nach der schriftlichen Beschwerde beim Unternehmen ein Schlichtungsverfahren zur gütlichen Einigung einleiten.
SHAMS hat mit der unter der Nummer 19538/VM/2609 eingetragenen Mitgliedschaft die SAS Médiation Solution als Verbraucherschlichtungsstelle benannt.
Zur Anrufung der Schlichtungsstelle kann man an SAS Médiation Solution, 222 chemin de la Bergerie, 01800 Saint-Jean-de-Niost, Frankreich schreiben, eine E-Mail an mediation@sasmediationsolution-conso.fr senden oder das Formular „Saisir le médiateur“ auf sasmediationsolution-conso.fr ausfüllen.
Unabhängig vom gewählten Weg muss der Antrag die Post-, Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten der antragstellenden Person enthalten, den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie dessen Registrierungsnummer bei SAS Médiation Solution, eine kurze Darstellung des Sachverhalts, eine Kopie der vorherigen Beschwerde sowie alle Unterlagen, die die Bearbeitung des Antrags ermöglichen.
Kommt keine Einigung zustande, sind ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.